Sichere Biogasanlagen Kompetent geprüft seit über 15 Jahren
Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zuverlässig, transparent, fachkundig.
Prüfung erledigt. Betrieb gesichert.
Die Biogas Prüf GmbH Nord ist auf die Prüfung von Biogasanlagen spezialisiert. Wir führen sicherheitstechnische und wasserrechtliche Prüfungen durch oder unterstützen bei derbetrieblichen Dokumentation. Alle Prüfungen, Beratungen und Schulungen aus einer Hand.
Unser Ziel ist es, Betreiber zu unterstützen und zu sensibilisieren. Wir erstellen alle notwendigen Dokumente für den sicheren Betrieb, wie Explosionsschutzdokumente, Störfallkonzepte, Ausbreitungsberechnungen, Gefährdungsbeurteilungen usw. und unsere Sachverständigen prüfen die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
Über 15 Jahre Praxiserfahrung aus der Prüfung von Biogasanlagen
Unsere Leistungen
Wir bieten umfassende Prüf- und Beratungsleistungen für Biogasanlagen und andere genehmigungspflichtige Anlagen in Deutschland. Unser erfahrenes Team sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Sicherheit Ihres Betriebs.
Prüfung, Schulung und Beratung - Alles aus einer Hand.
Sicherheitstechnische Prüfiung gem. § 29a BImSchG
Die Prüfung gemäß § 29a BImSchG ist eine gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Überprüfung von Biogasanlagen durch zugelassene Sachverständige. Ziel ist die Bewertung des sicherheitstechnischen Zustands der Anlage sowie der Wirksamkeit von Explosions-, Brand- und Schutzmaßnahmen. Geprüft werden unter anderem gasführende Anlagenteile, sicherheitsrelevante Einrichtungen, der Explosionsschutz sowie die organisatorischen Betreiberpflichten. Wir führen diese Prüfungen praxisnah, anlagenbezogen und auf Grundlage aktueller rechtlicher und technischer Anforderungen durch. Der Prüfbericht dient als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und unterstützt Betreiber bei einem sicheren und genehmigungskonformen Anlagenbetrieb..
Prüfungen gemäß BetrSichV (Explosionsschutz und Explosionssicherheit)
Prüfungen nach § 15 und § 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dienen der Sicherstellung eines wirksamen Explosionsschutzes und der Explosionssicherheit auf Biogasanlagen. Geprüft werden explosionsgefährdete Bereiche, die Zoneneinteilung sowie technische, organisatorische und dokumentarische Schutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem gasführende Anlagenteile, elektrische Betriebsmittel, Schutzsysteme und das Explosionsschutzdokument. Wir führen sowohl Prüfungen vor Inbetriebnahme als auch wiederkehrende Prüfungen während des Betriebs durch. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Explosionsgefahren und die nachhaltige Sicherstellung eines sicheren Anlagenbetriebs.
AwSV- & WHG-Prüfungen (Gewässerschutz)
Der Gewässerschutz ist ein zentrales Element beim Betrieb von Biogasanlagen und dient dem Schutz von Boden und Grundwasser vor wassergefährdenden Stoffen. Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der AwSV werden relevante Anlagenbereiche durch zugelassene Sachverständige geprüft. Dazu zählen unter anderem Lager-, Abfüll- und Umschlagflächen sowie technische Sicherungseinrichtungen. Bewertet werden insbesondere der bauliche Zustand, die Dichtheit und die Einhaltung organisatorischer Anforderungen. Die Prüfung unterstützt Betreiber bei der Erfüllung ihrer wasserrechtlichen Pflichten und der Einhaltung behördlicher Vorgaben.
Explosionsschutz
Der Explosionsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlagensicherheit von Biogasanlagen. Auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung prüfen "zur Prüfung befähigte Personen" explosionsgefährdete Bereiche, Zoneneinteilungen sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
Wir erstellen die erforderliche Explosionsschutzdokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören die Beschreibung der Gefährdungen, die Bewertung der Zündquellen sowie die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. Betreiber erhalten damit eine vollständige, nachvollziehbare und betriebstaugliche Grundlage für einen sicheren Anlagenbetrieb.
Betreuung & Betreiberunterstützung
Die Betreuung und Betreiberunterstützung dient der nachhaltigen Sicherstellung eines sicheren und rechtskonformen Anlagenbetriebs. Betreiber werden bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, der Organisation von Prüfungen sowie im laufenden Betrieb fachlich begleitet. Dazu gehören die Unterstützung bei behördlichen Fragestellungen, die Bewertung von Änderungen an der Anlage sowie die Einordnung festgestellter Mängel. Wir stehen als fachkundiger Ansprechpartner für sicherheits- und genehmigungsrelevante Themen zur Verfügung. So erhalten Betreiber praxisnahe Unterstützung über die reine Prüfung hinaus.
Störfallvorsorge (12. BImSchV)
Für Anlagen mit größerem Biogasvolumen ist Vorbereitung Pflicht. Biogasanlagen mit >10.000 kg Biogas müssen ein Störfallkonzept vorweisen. Wir helfen bei der Ermittlung potenzieller Störfallszenarien, der Erstellung des schriftlichen Konzepts zur Störfallvermeidung und der Beratung zur Umsetzung & Integration in die betriebliche Organisation.
Störfallbeauftragter
Als externer Störfallbeauftragter unterstützen wir Betreiber von Biogasanlagen bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach der Störfall-Verordnung. Wir beraten unabhängig bei der Organisation des Störfallmanagements, der Bewertung von Risiken sowie der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Konzepten, die Prüfung von Meldewegen und Notfallabläufen sowie die fachliche Begleitung im laufenden Betrieb. Die Betreuung erfolgt praxisnah und anlagenbezogen in enger Abstimmung mit dem Betreiber. Betreiber erhalten damit eine fachkundige und entlastende Unterstützung bei sicherheits- und behördenrelevanten Fragestellungen.
Schulungen für Betreiber gem. TRGS 529 / TRAS 120
Schulungen für Betreiber und verantwortliche Personen sind ein wesentlicher Bestandteil des sicheren Betriebs von Biogasanlagen. Auf Grundlage der TRGS 529 und der TRAS 120 vermitteln wir mit der SBW Akademie praxisnahes Wissen zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Betreiberpflichten. Die Schulungen behandeln unter anderem Explosionsschutz, Brandschutz, Instandhaltung, Notfallmaßnahmen und organisatorische Anforderungen. Inhalte und Umfang orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den konkreten Anforderungen des Anlagenbetriebs. Betreiber erhalten damit die erforderliche Qualifikation zur rechtssicheren Wahrnehmung ihrer Verantwortung.
Schulungen für Instandhalter gem. TRGS 529 / TRAS 120
Schulungen für Instandhalter von Biogasanlagen sind erforderlich, um Arbeiten sicher und regelkonform durchführen zu können. Auf Grundlage der TRGS 529 und der TRAS 120 vermitteln wir zusammen mit der SBW Akademie praxisnahes Fachwissen zu typischen Gefährdungen bei Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten. Schwerpunkte sind unter anderem Explosionsschutz, Freimessen, persönliche Schutzausrüstung, Arbeiten in gefährdeten Bereichen sowie organisatorische Schutzmaßnahmen. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den tatsächlichen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten von Instandhaltern. Dadurch wird ein sicherer Arbeitsablauf und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt.
Ausbreitungsberechnungen
Ausbreitungsberechnungen dienen der quantitativen Bewertung, wie sich Biogas bzw. Methan bei Leckagen oder Störfallszenarien in der Umgebung ausbreiten kann. Dabei werden realistische Freisetzungsannahmen, Wetterbedingungen und Geländeeinflüsse berücksichtigt, um gefährdete Bereiche nachvollziehbar zu bestimmen. Die Berechnungen unterstützen insbesondere die Ableitung von Sicherheitsabständen, die Zoneneinteilung im Explosionsschutz sowie die Bewertung von Wirksamkeit geplanter Schutzmaßnahmen. Ergebnisse werden verständlich dokumentiert und grafisch aufbereitet, sodass sie für Betreiber und Behörden direkt nutzbar sind. Sie bilden eine belastbare Grundlage für Genehmigungs- und Änderungsverfahren sowie für KAS-Betrachtungen und Sicherheitskonzepte.
Störfall- und Abstandsbetrachtung nach KAS-18 / KAS-32
Die Störfall- und Abstandsbetrachtung nach KAS-18 und KAS-32 dient der sicherheitstechnischen Bewertung von Biogasanlagen im Hinblick auf mögliche Störfallszenarien. Dabei werden Art, Umfang und Auswirkungen potenzieller Freisetzungen gefährlicher Stoffe systematisch analysiert. Auf dieser Grundlage werden angemessene Sicherheits- und Abstandsanforderungen zu schutzbedürftigen Nutzungen ermittelt. Die Betrachtung erfolgt anlagenbezogen unter Berücksichtigung von Anlagenauslegung, Betriebsweise und Umgebung. Die Ergebnisse dienen als fachliche Grundlage für Genehmigungs- und Änderungsverfahren sowie für die Kommunikation mit Behörden.
Sicherheitsberichte
Für Anlagen, die der oberen Klasse der Störfall-Verordnung unterliegen, sind umfassende Sicherheitsberichte zu erstellen. Diese Sicherheitsberichte beschreiben die Anlage, die verwendeten Stoffe sowie mögliche Störfallszenarien und deren Auswirkungen systematisch und nachvollziehbar. Sie enthalten die Bewertung von Risiken, die Darstellung der getroffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie das Sicherheitsmanagementsystem. Die Erstellung erfolgt anlagenbezogen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der behördlichen Vollzugspraxis. Der Sicherheitsbericht dient als zentrale Grundlage für Genehmigungs-, Überwachungs- und Kommunikationsprozesse mit den zuständigen Behörden.
Aktuelles
Fachliche Hinweise, Regelwerksänderungen und Informationen für Betreiber von Biogasanlagen
IT Sicherheit
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor Biogasanlagen nicht halt. Fernwartung, Direktvermarktung, Redispatch und Online-Monitoring gehören heute vielfach zum Standard. Gleichzeitig wird das Thema IT-Sicherheit in der Praxis häufig noch unterschätzt. Dabei kann ein IT-Ausfall erhebliche Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb haben. Fehlsteuerungen, Anlagenstillstände oder der Ausfall sicherheitsrelevanter Funktionen sind reale Risiken. IT-Sicherheit ist daher kein reines IT-Thema, sondern Teil der Betreiberverantwortung. Unabhängig von einer formalen KRITIS-Einstufung bleibt die Verantwortung für einen sicheren Betrieb beim Anlagenbetreiber. Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie rückt die organisatorische Verantwortung für IT-Sicherheit weiter in den Fokus. In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Schwachstellen wie ungesicherte Fernzugriffe, fehlende Netztrennung oder unzureichende Datensicherungen. Diese Risiken entstehen häufig aus historisch gewachsenen Strukturen. IT-Sicherheit bedeutet jedoch nicht, komplexe Hochsicherheitslösungen umzusetzen. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, grundlegende technische Schutzmaßnahmen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Sinnvoll ist zudem die Einbindung der IT-Sicherheit in bestehende Sicherheitskonzepte und die Gefährdungsbeurteilung. IT-Sicherheit ist damit ein fester Bestandteil eines sicheren und rechtskonformen Anlagenbetriebs.
TRGS 529 - Schulungspflicht für instandhalter
Mit der Novellierung der TRGS 529 wurde die Rolle von Instandhaltern an Biogasanlagen deutlich geschärft. Instandhaltungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Instandhalter können dabei mit explosionsfähigen Atmosphären, Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen. Die TRGS 529 stellt daher klar, dass solche Tätigkeiten nur von entsprechend geschulten Personen durchgeführt werden dürfen. Eine allgemeine Unterweisung oder das Lesen von Betriebsanweisungen reicht hierfür nicht aus. Gefordert ist eine tätigkeitsbezogene Qualifizierung, die sich an den konkreten Arbeiten orientiert. Dazu zählen unter anderem Kenntnisse im Explosionsschutz, im sicheren Arbeiten in gefährdeten Bereichen und im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung. Auch Freimessung, Inertisierung und sichere Arbeitsverfahren sind Bestandteil der erforderlichen Schulungsinhalte. Das Verhalten bei Störungen und Notfällen ist ebenfalls zwingend zu vermitteln. Die Verantwortung für die Qualifikation der Instandhalter liegt beim Betreiber der Biogasanlage. Dies gilt ausdrücklich auch für externe Instandhaltungsfirmen. Betreiber müssen sicherstellen, dass nur geschultes Personal eingesetzt wird. Die Schulungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Mit der aktualisierten TRGS 529 ist die Schulung von Instandhaltern damit eine klare Voraussetzung für einen sicheren und rechtskonformen Anlagenbetrieb.e Inhalte die darunterliegenden Karten verschieben.
Neue Schulungsplattfom - SBW Akademie
Die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Biogasanlagen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mit der Novellierung der TRGS 529 und den Vorgaben der TRAS 120 wurden Betreiberpflichten weiter konkretisiert. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass sowohl Betreiber als auch Instandhalter einen hohen Bedarf an verständlichen und praxisnahen Schulungen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die SBW Akademie gegründet. Ziel der Akademie ist es, fundierte Schulungen zu den Themen technische Sicherheit, Explosionsschutz und Gefahrstoffmanagement zu vermitteln. Die Schulungsangebote der SBW Akademie richten sich gezielt an Betreiber von Biogasanlagen sowie an interne und externe Instandhalter. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen aus der TRGS 529 und der TRAS 120. Die Inhalte orientieren sich konsequent an den realen Tätigkeiten im Anlagenbetrieb. Besonderer Wert wird auf eine praxisnahe Vermittlung und eine klare Einordnung der Betreiber- und Fremdfirmenverantwortung gelegt. Die Schulungen sind darauf ausgelegt, rechtliche Anforderungen verständlich darzustellen und sicher umzusetzen. Neben technischen Schutzmaßnahmen werden auch organisatorische Pflichten behandelt. Die Qualifikation der Teilnehmenden wird nachvollziehbar dokumentiert. Damit unterstützt die SBW Akademie Betreiber und Instandhalter bei einem sicheren und rechtskonformen Betrieb von Biogasanlagen
Archiv
Hier finden Sie unsere vergangenen Beiträge.
Noch nichts archiviert
da kommt noch was
So läuft Ihre Anlagenprüfung bei uns
Kontaktaufnahme & Beratung
Sie schildern Ihre Anlage und Anforderungen – wir prüfen die erforderlichen Prüfungen.
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Wir legen gemeinsam fest, welche Anlagenbereiche geprüft werden und welche Zugänge / Dokumente benötigt werden.
Vor-Ort-Prüfung
Unsere Sachverständigen führen vor Ort alle erforderlichen Prüfungen durch..
Bericht & Maßnahmenempfehlung
Sie erhalten einen vollständigen Prüfbericht mit klaren Mängelhinweisen und Vorschlägen zur Behebung.
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Frank Wieprecht
Dipl. Ing (FH) IWE
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