Prüfung erledigt. Betrieb gesichert.
Die Biogas Prüf GmbH Nord ist auf die Prüfung von Biogasanlagen spezialisiert. Wir führen sicherheitstechnische und wasserrechtliche Prüfungen durch und unterstützen bei der betrieblichen Dokumentation. Zusätzlich schulen wir Betreiber und Instandhalter gemäß TRGS 529 und TRAS 120. Alle Prüfungen, Beratungen und Schulungen aus einer Hand.
Unser Ziel ist es, Betreiber zu unterstützen und zu sensibilisieren. Wir erstellen alle notwendigen Dokumente für den sicheren Betrieb, wie Explosionsschutzdokumente, Störfallkonzepte, Ausbreitungsberechnungen, Gefährdungsbeurteilungen und viele weitere.
Unsere Sachverständigen prüfen die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
Über 15 Jahre Praxiserfahrung aus der Prüfung von Biogasanlagen
Unsere Leistungen
Wir bieten umfassende Prüf- und Beratungsleistungen für Biogasanlagen und andere genehmigungspflichtige Anlagen in Deutschland. Unser erfahrenes Team sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Sicherheit Ihres Betriebes.
Prüfung, Beratung und Schulung - Alles aus einer Hand.
Sicherheitstechnische Prüfung gem. § 29a BImSchG
Prüfungen gemäß BetrSichV (Explosionsschutz und Explosionssicherheit)
AwSV- & WHG-Prüfungen (Gewässerschutz)
Explosionsschutz
Betreuung & Betreiberunterstützung
Störfallvorsorge (12. BImSchV)
Störfallbeauftragter
Schulungen für Betreiber gem. TRGS 529 / TRAS 120
Schulungen für Instandhalter gem. TRGS 529 / TRAS 120
Ausbreitungsberechnungen
Störfall- und Abstandsbetrachtung nach KAS-18 / KAS-32
Sicherheitsberichte
Aktuelles
Fachliche Hinweise, Regelwerksänderungen und Informationen für Betreiber von Biogasanlagen
IT-Sicherheit
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor Biogasanlagen nicht halt. Fernwartung, Direktvermarktung, Redispatch und Online-Monitoring gehören heute vielfach zum Standard. Gleichzeitig wird das Thema IT-Sicherheit in der Praxis häufig noch unterschätzt. Dabei kann ein IT-Ausfall erhebliche Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb haben. Fehlsteuerungen, Anlagenstillstände oder der Ausfall sicherheitsrelevanter Funktionen sind reale Risiken. IT-Sicherheit ist daher kein reines IT-Thema, sondern Teil der Betreiberverantwortung.
Unabhängig von einer formalen KRITIS-Einstufung bleibt die Verantwortung für einen sicheren Betrieb beim Anlagenbetreiber. Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie rückt die organisatorische Verantwortung für IT-Sicherheit weiter in den Fokus. In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Schwachstellen wie ungesicherte Fernzugriffe, fehlende Netztrennung oder unzureichende Datensicherungen. Diese Risiken entstehen häufig aus historisch gewachsenen Strukturen.
IT-Sicherheit bedeutet jedoch nicht, komplexe Hochsicherheitslösungen umzusetzen. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, grundlegende technische Schutzmaßnahmen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Sinnvoll ist zudem die Einbindung der IT-Sicherheit in bestehende Sicherheitskonzepte und die Gefährdungsbeurteilung. IT-Sicherheit ist damit ein fester Bestandteil eines sicheren und rechtskonformen Anlagenbetriebes.
TRGS 529 - Schulungspflicht für Instandhalter
Mit der Novellierung der TRGS 529 wurde die Rolle von Instandhaltern an Biogasanlagen deutlich geschärft. Instandhaltungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Instandhalter können dabei mit explosionsfähigen Atmosphären, Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen. Die TRGS 529 stellt daher klar, dass solche Tätigkeiten nur von entsprechend geschulten Personen durchgeführt werden dürfen. Eine allgemeine Unterweisung oder das Lesen von Betriebsanweisungen reichen hierfür nicht aus.
Gefordert ist eine tätigkeitsbezogene Qualifizierung, die sich an den konkreten Arbeiten orientiert. Dazu zählen unter anderem Kenntnisse im Explosionsschutz, im sicheren Arbeiten in gefährdeten Bereichen und im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung. Auch Freimessung, Inertisierung und sichere Arbeitsverfahren sind Bestandteil der erforderlichen Schulungsinhalte. Das Verhalten bei Störungen und Notfällen ist ebenfalls zwingend zu vermitteln.
Die Verantwortung für die Qualifikation der Instandhalter liegt beim Betreiber der Biogasanlage. Dies gilt ausdrücklich auch für externe Instandhaltungsfirmen. Betreiber müssen sicherstellen, dass nur geschultes Personal eingesetzt wird. Die Schulungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Mit der aktualisierten TRGS 529 ist die Schulung von Instandhaltern damit eine klare Voraussetzung für einen sicheren und rechtskonformen Anlagenbetrieb.
Neue Schulungsplattform - SBW Akademie
Die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Biogasanlagen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mit der Novellierung der TRGS 529 und den Vorgaben der TRAS 120 wurden Betreiberpflichten weiter konkretisiert. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass sowohl Betreiber als auch Instandhalter einen hohen Bedarf an verständlichen und praxisnahen Schulungen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die SBW Akademie gegründet.
Ziel der Akademie ist es, fundierte Kenntnisse zu den Themen:
- technische Sicherheit
- Explosionsschutz und
- Gefahrstoffmanagement zu vermitteln.
Die Schulungsangebote der SBW Akademie richten sich gezielt an Betreiber von Biogasanlagen sowie an interne und externe Instandhalter. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen aus der TRGS 529 und der TRAS 120. Die Inhalte orientieren sich konsequent an den realen Tätigkeiten im Anlagenbetrieb. Besonderer Wert wird auf eine praxisnahe Vermittlung und eine klare Einordnung der Betreiber- und Fremdfirmenverantwortung gelegt.
Die Schulungen sind darauf ausgelegt, rechtliche Anforderungen verständlich darzustellen und sicher umzusetzen. Neben technischen Schutzmaßnahmen werden auch organisatorische Pflichten behandelt. Die Qualifikation der Teilnehmenden wird nachvollziehbar dokumentiert. Damit unterstützt die SBW Akademie Betreiber und Instandhalter bei einem sicheren und rechtskonformen Betrieb von Biogasanlagen.
Archiv
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Noch nichts archiviert
So läuft Ihre Anlagenprüfung bei uns
Kontaktaufnahme & Beratung
Sie geben uns Basisinformationen zu Ihrer Anlage – wir ermitteln den erforderlichen Prüfumfang.
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Wir legen gemeinsam fest, welche Anlagenbereiche geprüft werden müssen und welche Dokumente erforderlich sind.
Vor-Ort-Prüfung
Unsere Sachverständigen führen vor Ort alle erforderlichen Prüfungen durch.
Bericht & Maßnahmenempfehlung
Sie erhalten einen vollständigen Prüfbericht mit klaren Mängelhinweisen und Vorschlägen zur Behebung.
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