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TRAS 120 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am 21.01.2019 durch die Kommission für Anlagensicherheit die TRAS 120 veröffentlicht.

Die TRAS 120 soll den Stand der Technik für den Betrieb, die Errichtung und Beschaffenheit festlegen und stellt neue Anforderungen an Biogasanlagen. Im folgenden  werden nur Auszüge genannt, welche mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden sind:

Zwischenraumüberwachung der Membransysteme auf CH4 (kontinuierlich bei Störfallanlagen, täglich bei allen anderen).

Drucküberwachung der Stützluft und Rückströmsicherung.

redundante Ausführung für Stützluft und Druckluftversorgung der Klemmschlauchsysteme.

höhere Prüfpflichten für einschalige Membransysteme welche nach Ende der Standzeit durch zweischalige Systeme zu tauschen sind.

Nachweis von Ableitfähigkeiten sowie Feuerwiderstandsklasse B1 für Membransysteme.

höhere Anforderungen zum Brandschutz für Pumpen- und Maschinenräume.

Anforderungen an die Qualifikation von Betreibern, Errichtern, Instandhaltern usw.

6 jährige Prüfung der Unterkonstruktion von Gasspeichern ( Holzbalkendecke usw.).

Ansprechen der Über-/ Unterdrucksicherung muss Alarmierung auslösen.

automatische Registrierung der Betriebszeiten der zusätzl. Gasverbrauchseinrichtung.

Hierbei handelt es sich nur um einen Auszug der Anforderungen. Wie diese umgesetzt werden sollen und welche Rechtsbasis diese Erkenntnisquelle letzendlich hat ist abschließend noch nicht geklärt.

Bei Fragen zur TRAS stehen wir jederzeit zur Verfügung.

 

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